Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Neuenhaus zur Schulausschußsitzung am 07. Dezember 2000

7. Dezember 2000

Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Neuenhaus zur Schulausschußsitzung am 07. Dezember 2000
zu Top 3: Satzung zur Festlegung eines gemeinsamen Schulbezirkes / Problematik Schulküche

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag:
Der Schulausschuß möge beschließen:

1. Die Eltern können frei entscheiden, ob sie ihr Kind an der Grundschule Neuenhaus oder an der Grundschule Lage einschulen. Kapazitätsgrenzen werden zunächst nicht festgelegt.

2. Der vorgelegte Satzungsentwurf zur Festlegung eines gemeinsamen Schulbezirkes wird unter Einbeziehung von Vertretern der Eltern in dem vorgeschlagenen Arbeitskreis diskutiert, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, den Bestand der kleinen Grundschulen bei rückläufigen Schülerzahlen zu sichern.

3. Sollte aufgrund steigender Schülerzahlen zum 01.08.2001 an der Grundschule Neuenhaus Raumbedarf für eine 14. Klasse entstehen, so sind entsprechende Räumlichkeiten an der Grundschule Neuenhaus zu schaffen.

4. Die Schulküche der KGS bedarf dringend der Erneuerung. Ein Neubau der Schulküche an der KGS kommt jedoch aus finanziellen Gründen nicht in Betracht. Daher wird die Verwaltung beauftragt kurzfristig folgende Möglichkeit – insbesondere auf ihre Finanzierbarkeit – zu prüfen: Auslagerung der Schulküche in das Gebäude der Vorschule zum 01.08.2002 oder früher

Begründung:
-Sofern für die Grundschule Neuenhaus zusätzlicher Raumbedarf entsteht, könnte die Unterbringung– spätestens ab dem 01.08.2002 – in den Räumen der Vorschule erfolgen. Entsteht bereits zum 01.08.2001 der Raumbedarf und scheidet eine frühere Auslagerung der Schulküche in das Gebäude der Vorschule aus, so kann für den Zeitraum von einem Jahr ein Schulpavillion an der Grundschule aufgestellt werden.
– Durch die Auslagerung der Schulküche aus dem Gebäude der Grundschule könnte der Grundschule Neuenhaus zusätzlicher Raum zur Verfügung gestellt werden. Langfristig könnte auch der Schulkindergarten in das Gebäude der Grundschule verlagert werden und die Vorschule – inkl. Schulküche – vollständig durch die KGS genutzt werden.

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