Seniorenbeirat

14. Juni 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Folge des demographischen Wandels steigt der Anteil der älteren Bevölkerung in der Samtgemeinde Neuenhaus. Mit der Bildung einer Interessenvertretung möchte die Samtgemeinde Neuenhaus, auf unser Bestreben hin, den Senioren eine stärkere Plattform bieten. Der Samtgemeinderat hat in der vom 28.05.2015 seine Zustimmung zur Bildung eines Seniorenbeirates erteilt.

Die Mitglieder des Seniorenbeirates sollen im Rahmen einer Delegiertenversammlung gewählt werden. Zu dieser Versammlung sollen von allen Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Vereinen und Einrichtungen bis zu 3 Delegierte eingeladen werden. Die Delegiertenversammlung wählt dann aus den genannten Kandidaten den Seniorenbeirat, der aus 9 Personen bestehen soll. Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis ist dabei wünschenswert und wird angestrebt. Delegierte können nicht als Kandidat tätig werden und müssen Mitglied in einer der o.g. Vereinigung sein, wobei Kandidaten nicht unbedingt Mitglied sein müssen! Darüber hinaus müssen Delegierte und Kandidaten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er/Sie muss am Wahltag (02.07.2015) mindestens 60 Jahre sein
  • Er/Sie muss am Wahltag mindestens ½ Jahr lang mit 1. Wohnsitz in der Samtgemeinde Neuenhaus gemeldet sein
  • Er/Sie darf nicht Mitglied des Rates der Samtgemeinde oder der Stadt Neuenhaus oder Bedienstete/r der Samtgemeinde oder Stadt sein
  • Er/Sie darf auch keinem Ausschuss der Samtgemeinde oder der Stadt Neuenhaus, auch nicht als beratendes Mitglied, angehören

Sollten Sie Interesse haben, sich als Delegierter oder als Kandidat aufstellen zu lassen, so nehmen Sie doch gerne Kontakt mit Herrn Staal unter der Rufnummer 05941/98185 auf. Wir würden uns über Ihre Unterstützung freuen und hoffen, dass dem Seniorenbeirat durch Ihre Mithilfe ein guter Start gelingt!

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