Einführung Regenwassergebühr

20. August 2000

Schulden, die wir heute machen, müssen noch von unseren Kindern abbezahlt werden. Bei der angespannten Haushaltslage müssen wir daher sehr genau überlegen, ob wir die eine oder andere Ausgabe, aus diesem Blickwinkel gesehen, verantworten können.
Ein solches Beispiel sind Aufwendungen für das Abführen des Regenwassers. Zwar haben alle einmal, als sie ihr Haus gebaut haben, mit den Erschließungskosten auch den Bau des erforderlichen Kanals mitbezahlt, solche Einrichtungen müssen aber auch gewartet und eventuell erneuert werden.
Die Kosten dafür sind bisher noch nie in Rechnung gestellt worden. Natürlich kann derjenige der Regenwasser einleitet, nicht nach dem Verursacherprinzip veranlagt werden, er nimmt jedoch eine Dienstleistung in Anspruch, die bisher kostenlos war, und die deshalb zu Defiziten im Haushalt des Eigenbetriebs Abwasser geführt haben. Die dürfen wir jetzt nicht länger vor uns herschieben!
Vor einiger Zeit ist nun an alle Haushalte ein Schreiben der Samtgemeinde gegangen, auf dem ermittelt werden soll, wie groß die sogenannte versiegelte Fläche auf den einzelnen Grundstücken ist und von welchen Flächen Regenwasser in die Regenwasserkanalisation geleitet wird. Erfreulicherweise hat sich der größte Teil der Einwohner an dieser Selbstauskunft beteiligt. Nun ist es an der Verwaltung, die Angaben zu prüfen und die fehlenden einzuholen. Letzten Endes soll es dann zu einer Gebühr für die Einleitung von Regenwasser kommen.
Übrigens werden die Kommunen der Samtgemeinde für alle öffentlichen Straßen, Plätze und Gebäude auch selbst zur Kasse gebeten werden.
Für den durchschnittlichen Haushalt sollen sich die Kosten nach einer ersten Schätzung aber durchaus im Rahmen halten. Wer sich jetzt darüber ärgert, daß er schon wieder mehr bezahlen soll, der muß sich klarmachen, daß die entstehenden Kosten alternativ nur über den Samtgemeindehaushalt finanziert werden können und damit indirekt auch von denen, die überhaupt nicht an die Kanalisation angeschlossen sind oder durch zusätzliche Kredite, die dann letzten Endes von den Bürgern in den nächsten Generationen bezahlt werden müssen, die keine Leistung dafür bekommen haben – ist das gerechterÄ
Natürlich ist die Erhebung einer neuen oder die Anhebung einer bestehenden Gebühr nie sehr populär, wir denken jedoch, daß sie in diesem Falle notwendig ist.

Auszug aus unserer Zeitung „CDU aktuell" Ausgabe August 2000.
Die vollständige Ausgabe „CDU aktuell" (mit allen Bildern)
zum Download im PDF-Format: 4 Seiten, 465 kb

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